Garantie und Gewährleistung

Nach EU-Recht haben Sie als Verbraucher Anspruch auf eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung für die von Ihnen gekauften Waren. Nachfolgend finden Sie die offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission zu Ihren Rechten.

Offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung für Verbrauchsgüter in der EU